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Bist du gut ins neue Jahrzehnt gerutscht? Ich wünsche dir ganz viel Gesundheit, Lebensfreude und Erfolg. 
Das neue Jahrzehnt wird mehr Neuerungen bringen, als die letzten 100 Jahre. Das lässt sich jetzt schon erahnen. Und es geht schon 2020 rasend schnell voran.
Über die Neuerungen ab 2020, die seit Jahresbeginn in verschiedenen Lebensbereichen auf uns zu kommen, gebe ich dir in meinem Artikel einen Überblick. Ich habe einige Webseiten verlinkt, auf denen du weitere Informationen erhältst, wenn du dich detaillierter mit einem Thema auseinandersetzen möchtest.
Jedes Jahr zum Jahreswechsel werden wir mehr oder minder überrascht mit den Neuerungen. In meinem Artikel geht es mir vor allem um die Neuerungen, die auf uns ältere Generation zu kommen. Es gibt noch einige weitere.
Auf welche Neuerungen können wir uns freuen und auf welche müssen wir uns einstellen?
 
Fakt ist, du musst viel lernen, ganz besonders im digitalen Bereich. Da lasse ich dich aber nicht im Regen stehen, sondern helfe dir gern, alles zu verstehen, dich zurecht zu finden und die Neuerungen ab 2020 so für dich zu nutzen, dass dein Leben leichter wird.
Ich finde, es kommen in diesem Jahr ganz besonders viele Neuerungen. Oder irre ich mich? Die meisten sind für mein Verständnis zum Vorteil für uns. Aber, wie kann es anders sein, es gibt auch einige Neuerungen ab 2020, die nicht jedem gefallen werden. Schreib mir deine Meinung in die Kommentare oder schicke mir eine E-Mail.
Lass uns nun loslegen.
 
 

Inhaltsverzeichnis

Die Neuerungen ab 2020 im Gesundheitswesen

 
Künftig gibt´s Apps auf Rezept und du kannst dich über eine zentrale Nummer nun rund um die Uhr medizinisch beraten lassen und es gibt einige weitere Neuerungen ab 2020 für Patienten, die ich dir im Folgenden aufzeige:
 
 

Bundesweite Notdienstnummer

 
Seit dem 1. Januar ist die ärztliche Bereitschaft unter der Nummer 116 117 rund um die Uhr (sieben Tage die Woche) erreichbar.
Dir wird telefonisch medizinischer Rat erteilt und es werden Arzt-Termine in zumutbarer Entfernung vermittelt. 
Neu ab diesem Jahr ist auch, dass nicht nur Facharzt-Termine vergeben werden, sondern auch solche bei Haus- und Kinderärzten.
Bei den Terminvermittlungen gibt es keinen Anspruch auf einen bestimmten Arzt.
Die maximale Wartezeit soll vier Wochen betragen. Großartig, wenn das tatsächlich umgesetzt wird.
In Akutfällen vermitteln die Servicestellen Patienten auch an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder Krankenhäuser.
 
 

Mehr Sprechstunden für Kassenpatienten

 
Niedergelassene Ärzte müssen seit 1. Januar 2020 mehr Sprechstunden für Kassenpatienten anbieten.
Statt bisher 20 Stunden pro Woche sind es künftig mindestens 25 Stunden.
 
 

Videosprechstunden sollen Alltag werden

 

Hast du schon mal was von Videosprechstunden gehört? Die sollen verstärkt angeboten werden. Das spart eine Menge Zeit und Wege. Damit wir erfahren, welche Ärzte Videosprechstunden anbieten, dürfen Ärzte jetzt auf ihrer Internetseite über solche Angebote informieren. Spannend, oder?

 

Wiederholungs-Rezepte

Für chronisch kranke Menschen soll es seit Jahresbeginn einfacher sein, ihre Medizin zu bekommen. Es gibt sogenannte Wiederholungsverordnungen. Das sind Rezepte, auf denen steht, dass die Patienten die entsprechenden Medikamente bis zu vier Mal in der Apotheke kaufen können, ohne vorher jedes Mal zum Arzt gehen zu müssen. Auch das finde ich großartig. Das spart mir enorm viel Zeit und Aufwand.
 
 

Neue Heilmittel-Richtlinie

Mit der neuen Heilmittel-Richtlinie wird es ab 1. Oktober 2020 für gesetzlich Versicherte bei Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen oder anderen Heilmitteln weniger kompliziert: Statt der bisherigen Erst- und Folgeverordnung gibt es nur noch ein Rezept pro Fall mit einer „orientierenden Behandlungsmenge“.
Ärzte dürfen ohne besonderen Antrag mehr Behandlungen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist. Auch muss die Behandlung nicht mehr wie bisher innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Rezepts begonnen werden.
Patienten haben in der Regel 28 Tage Zeit. In begründeten Fällen können Patienten die Behandlung für länger als 14 Tage unterbrechen, ohne dass das Rezept ungültig wird.
 
 

Krebsfrüherkennungsuntersuchungen 

 
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen können über das 65. Lebensjahr hinaus in Anspruch genommen werden. Wie bisher haben Frauen – neben dem organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs – jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung, wie schon das Darmkrebsscreening nach dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz.
Frauenärzte werden verpflichtet, die Ergebnisse der Früherkennungsuntersuchungen elektronisch zu dokumentieren und verschlüsselt an ihre jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zur Evaluation zu übermitteln. 
 
 

Höhere Freigrenzen für Zuzahlungen

Es gelten höhere Freigrenzen bei den üblichen Zuzahlungen zu Rezepten und therapeutischen Behandlungen.
Mit dem Zuzahlungrechner für gesetzlich Versicherte kannst du deinen Anteil ausrechnen.
 
 

Apps auf Rezept

 
Noch eine Neuerung ab 2020 im Gesundheitswesen, allerdings erst voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2020.
Ärzte können im Bedarfsfall einem Patienten eine Gesundheits-App verschreiben, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Das ist im Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) geregelt.
Voraussetzung ist, dass es sich um eine zertifizierte App handelt. Es ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, wie die Zertifizierung genau aussieht. CE-zertifiziert landen die geprüften Apps dann im Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis), in dem alle kassenpflichtigen Gesundheits-Apps gelistet werden. 
 
Ich habe bei unserer letzten Versilberer-Party im Dezember 2019 bereits eine solche App kennengelernt und ausprobiert und von den Verhandlungen der App-Entwickler mit den Krankenkassen erfahren.  mit der Schlaganfällen vorgebeugt werden kann. Die kann vermutlich auch demnächst vom Kardiologen verordnet werden. Und die Kosten werden sicher dann auch von den Krankenkassen übernommen.
 
 

Das E-Rezept

 
Mitte 2020 kommt das E-Rezept. Am 16. August 2019 ist das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ in Kraft getreten. Seit dem haben die Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen sieben Monate Zeit, die notwendigen Grundlagen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes zu schaffen, also bis März 2020. Bis zum 30. Juni 2020 werden die technischen Festlegungen dafür getroffen, dass für die Übermittlung des elektronischen Rezepts zukünftig die sichere „Telematik-Infrastruktur“ (Datenautobahn) im Gesundheitswesen verwendet werden kann.
Das E-Rezept ermöglicht weitere digitale Anwendungen von der Medikationserinnerung bis hin zum Medikationsplan mit eingebauten Wechselwirkungscheck. Mit dem Wechselwirkungscheck kann überprüft werden, ob alle Arzneimittel untereinander verträglich sind.
 

Und wie kommt das Rezept zukünftig vom Arzt in die Apotheke?

Die Erklärung habe ich hier gefunden: „Ärzte werden künftig in ihrer Praxis-Software die Auswahlmöglichkeit haben, ob sie ein Rezept ausdrucken oder digital erzeugen. Entscheiden sie sich für die digitale Variante, wird das E-Rezept auf einem Server verschlüsselt gespeichert. Gleichzeitig erhält auch der Patient ein Zugriffsrecht auf das E-Rezept, es wird ein Zugriffscode bzw. Schlüssel erstellt (zum Beispiel ein QR-Code), mit dem nur der Patient selbst auf seine Verordnung zugreifen kann. Diesen Code benötigt der Patient, um die Apotheke seiner Wahl zu befähigen (beispielsweise mittels einer Handy-App), auf dieses digitale Rezept zuzugreifen. Der Apotheker benutzt den vom Patienten mitgebrachten Schlüssel (oder scannt den QR-Code), sieht die Verordnung dann in der Apothekensoftware und kann das passende Arzneimittel beliefern. Auf dem Server ändert sich der Status des E-Rezeptes, es gilt als beliefert. Die Apotheke übermittelt die Verordnung digital an das Rechenzentrum, von da aus gelangt es weiter zur Krankenkasse.“
 
Neben dem E-Rezept können auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und alle weiteren veranlassten Leistungen wie Heil- und Hilfsmittel oder aber die häusliche Krankenpflege auf elektronischem Weg verordnet werden. So ist natürlich auch leicht ein Austausch zwischen den behandelnden Ärzten möglich.
 
 

Elektronische Patientenakte

 
Patientinnen und Patienten sollen digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte ab 1. Januar 2021 flächendeckend nutzen können. Darum werden Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, sich an die Telematik-Infrastruktur  anschließen zu lassen. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz legt fest, dass Apotheken das bis Ende September 2020 erledigt haben müssen und Krankenhäuser bis 1. Januar 2021. Ärzte, die sich weiterhin nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug von 2,5% ab dem 1. März 2020 in Kauf nehmen. Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen können sich freiwillig an die Telematik-Infrastruktur anschließen lassen. Für die elektronische Patientenakte wird es ein separates Gesetz geben.
 
 

Gleichberechtigte Teilhabe an der Digitalisierung im Gesundheitswesen

 
In diesem Bereich hat die Politik tatsächlich rechtzeitig mitgedacht, dass es auch Menschen gibt, die (noch) nicht über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, die für die Verwendung der digitalen Gesundheitstechnologien erforderlich sind. Die Krankenversicherungen werden per Gesetz verpflichtet, ihren Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zu unterbreiten. Du kannst auf Wunsch den Umgang mit digitalen Verfahren und Anwendungen wie etwa dem Einsatz von Gesundheits-Apps oder der elektronischen Patientenakte erlernen. 
 
Auf dem Weg in die digitale Welt begleite ich dich sehr gern. Ich nehme dir die Angst vor der Technik und mache dich im Herbst deines Lebens fit mit Internet, Handy, Computer & Co. Nimm einfach mit mir Kontakt auf, damit ich dich beraten kann. Schreib mir eine E-Mail oder vereinbare gleich ein kostenfreies Kennenlern-Gespräch.
 
 

Zuzahlungen für den Zahnersatz

 
Auf die nächste Neuerung ab Oktober 2020 freue ich mich schon sehr. Ab dann erhalten Zahnarzt-Patienten höhere Zuzahlungen für den Zahnersatz, also bei Brücken, Prothesen und Kronen.
Die Kassen übernehmen ab Oktober 2020 bis zu 60 % der Regelversorgung als Festzuschuss für den Zahnersatz, bisher waren es 50 %.  Wenn du ein Bonusheft hast, sind es sogar bis zu 75 bei 10 Jahren und 70 % bei 5 Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch. Ich kann mich auf 75 % freuen. Also macht es Sinn, bis Oktober mit der Zahnsanierung zu warten. „Extras“ wie Gold oder Keramik sind natürlich weiter ausgeschlossen.
 
 

Neuerungen ab 2020 im Einkommen

 

Höhere Mindestlöhne

 
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es höhere Mindestlöhne. Er steigt von 9,19 € pro Stunde auf 9,35 €.
Der Mindestlohn gilt branchenübergreifend. Er gilt auch für Minijobber.
Pflegekräfte bekommen jetzt 30 Cent mehr pro Stunde (im Westen immer noch 50 Cent pro Stunde mehr als im Osten).
 
 

Höhere Rente

 
Ab voraussichtlich Juli 2020 wird´s ca. 3 % mehr Rente geben. 
Im Westen sind 3,15 % und im Osten 3,92 % vorgesehen. Damit werden die Renten in Ost und West weiter angeglichen.
Die Anpassung gilt für alle Altersrenten, für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
 
 

Mehr Sozialhilfe

 
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt 2020 mehr Geld.
Alleinerziehende bekommen 432 Euro pro Monat. Das sind 8 € mehr als 2019.
Paare bekommen 778 € (389 € pro Person). Das sind 7 € mehr als 2019.
 
 
 

Auch diese Neuerungen ab 2020 bringen mehr Geld

 

Höhere Steuerfreibeträge

 
Wie in jedem Jahr steigen die Steuerfreibeträge. Das sind die Beträge, die nicht versteuert werden müssen.
Für Alleinstehende sind künftig 9.408 € pro Jahr steuerfrei. Du kannst in diesem Jahr 240 € mehr verdienen, als 2019, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen.
Zuzahlungen für Medikamente und ärztliche Behandlungen sollen 2020 besser abgesetzt werden können.
 
 

Unterhalt und Kinderzuschlag

 
Die bisherigen oberen Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag wurden abgeschafft.
Das Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 %, statt bisher zu 50 %, auf den Kinderzuschlag angerechnet. 
Der Kinderzuschlag fällt bei höherem Einkommen nicht mehr schlagartig weg, sondern verringert sich nach und nach, bis er ganz ausgelaufen ist.
Die Kinderfreibeträge steigen um 192 Euro pro Kind von bisher 4.980 € auf 5.172 €.
Ab 2020 kann der Antrag auf Kinderzuschlag an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit auch online gestellt werden.
 
Getrennt lebende Väter und Mütter müssen ihren Kindern mehr Unterhalt zahlen. 
Der Unterhaltsvorschuss vom Staat wurde erhöht.
 
 

Höhere Verpflegungspauschalen

 
Die Verpflegungspauschalen für Dienstreisen werden erhöht.
Die Verpflegungsmehraufwendungen bei 24-stündiger Abwesenheit werden von 24 € auf 28 € erhöht.
Bei mehr als achtstündiger Abwesenheit sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Abwesenheiten werden sie von 12 € auf 14 € erhöht.
 
 

Jobtickets jetzt mit Pauschalbesteuerung

 
Das Jobticket kann künftig pauschal mit 25 Prozent durch den Arbeitgeber besteuert werden und wird dann nicht mehr auf die 30-Cent-Entfernungspauschale des Beschäftigten angerechnet.
 
 
 

Neuerungen ab 2020 für Selbständige

 

Meisterbrief Voraussetzung für Selbstständigkeit

 

<divFür zwölf bislang zulassungsfreie Handwerksberufe gibt es ab 2020 wieder eine Meisterpflicht.
Wer sich als Fliesenleger, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter oder Orgel- und Harmoniumbauer selbstständig machen will, muss erfolgreich eine Meisterprüfung abgelegt haben. Die Meisterpflicht soll nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bereits bestehende Betriebe dürfen weiter ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen Bestandsschutz erhalten.

 
 
 

Neuerungen ab 2020 für´s Wohnen

 

Verlängerung der Mietpreisbremse

 
Es gibt ab 2020 mehr Wohngeld und die Mietpreisbremse wurde um 5 Jahre verlängert. Die Mieten dürfen demnach bei Neuvermietung höchstens um 10 % steigen.
 
 

Erhöhung des Wohngeldes

 
Mit der Erhöhung der Zuschüsse werden Zwei-Personen-Haushalte 190 € anstatt wie bisher 145 €erhalten.
Das ist ein Anstieg um über 30 %.
Aktuell geht man davon aus, dass etwa 660.000 Menschen von der Wohngelderhöhung profitieren könnten.
Die Wohngeld Zuschüsse sollen alle zwei Jahre angepasst und erhöht werden, um die steigenden Mieten aufzufangen.
Der Antragsteller muss genügend Einkommen haben, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, um Wohngeld zu erhalten.
Beispiel:
Eine Rentnerin mit einer monatlichen Rente von 950 Euro und einer Kaltmiete von 510 €, die 96 € Grundsicherung enthalten, kann künftig einen Wohngeldanspruch von 120 Euro haben und so nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen sein.
(Quelle)
Mit dem Wohngeldrechner kannst du deinen voraussichtlichen Anspruch auf das Wohngeld berechnen.
 
 

Neue Grenzwerte für Kaminöfen-Oldies

 
Für rund zwei Millionen veraltete Holzöfen tickt die Uhr: Alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen mit einer Typprüfung bis einschließlich 31. Dezember 1994 müssen bis Ende 2020 ausgetauscht, stillgelegt oder entsprechend den aktuell gültigen Grenzwerten nachgerüstet werden.
 
 
 

Neuerungen ab 2020 beim Reisen und Einkaufen

 

Nur noch mit Kassenbon!

 
Seit 1. Januar 2020 ist der Kassenbon Pflicht! Einzelhändler müssen Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen.
(Du musst ihn aber nicht zwingend annehmen.)
 
 

Bahnfahren im Fernverkehr

 
Bahnfahrten im Fernverkehr sind um 10 % günstiger. Schon allein durch die Senkung der Mehrwertsteuer. Allerdings werden Fahrten in den Nahverkehrsverbünden teilweise teurer, was für mich unverständlich ist, wenn man den Autoverkehr einschränken will. 
Eines der Ziele des Klimaprogramms, das Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten 2019 beschlossen haben, ist es, dass mehr Menschen Bus und Bahn statt mit dem Auto fahren sollen. So soll Klima-schädliches Kohlendioxid vermieden werden. Dafür steckt der Bund zusätzliches Geld in den Nahverkehr.
Aber die Bahn senkt die Preise nur für Fernfahrten, nicht für Regionalzüge. Auch unverständlich, dass zwar IC-Tickets günstiger werden, der IC Bus aber so viel kostet, wie bisher. Und das, obwohl er nicht nur zum Angebot der Bahn gehört, sondern auch ausschließlich Fernstrecken bedient.
 
Bei den Sparpreisen und Super-Sparpreisen sowie bei Bahncad100, Bahncard50 und Bahncard 25 kannst du jetzt für IC-Tickets jeweils ca. 10 % sparen.

Super-Sparpreise gibt es jetzt ab 17,90 €. (2019 kosteten sie ab 19,90 €) 

Sparpreise kosten jetzt mindestens 21,50 €. (2019 kosteten sie ab 23,90 €) 

Mit der Bahncard100 bekommst du dein Ticket im Fernverkehr ab 13,40 €.

Die Zusatzkarten im Fernverkehr, zum Beispiel für Fahrräder, sind auch 10 % günstiger geworden.
 
 

Senkung der Mehrwertsteuer

 
Durch die Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 % können wir bei Fernfahrten mit der Bahn oder mit Flixtrain sparen.
Soldatinnen und Soldaten in Uniform können nun alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. 
 
Auch für E-Books wurde die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % gesenkt und den gedruckten Büchern angeglichen. Das gilt für alle Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form, auch für die Bereitstellung eines Zugangs zu Datenbanken, die eine Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften oder Teile von diesen enthalten.
 
 

Digitalradio Pflicht in Neuwagen

 
Ab 21. Dezember 2020 müssen Radios in Neuwagen fürs digitale Zeitalter eingestellt sein. Es muss DAB+ (Digital Audio Broadcasting) unterstützen. Auch für stationäre Radiogeräte mit Display gilt künftig die Digitalradiopflicht.
Was beim Fernsehen schon passiert ist, soll nun auch beim Radio folgen:
Analoge, terrestrische Rundfunk-Ausstrahlung wird zugunsten des Digitalradios abgeschaltet. DAB+ ist der Nachfolger von UKW – ein überall frei empfangbarer Radiostandard, der die analoge Frequenzknappheit beendet.
Die Signale werden nicht wie bisher per empfindlicher Radiowelle, sondern sekundenschnell als verschlüsselte Datenpakete verschickt. Im Digitalradio werden sie entschlüsselt und wieder zu Ton. Neben glasklarem Empfang und deutschlandweitem Hören des Lieblingssendern ohne Frequenzwechsel liefern DAB+-Radios Zusatzdienste wie zum Beispiel Wetterkarten oder Programmvorschauen. Denn im Stream können auch Bilder und Text mitgeschickt werden.
 
 

Zigaretten-Verkauf

 
Ab 20. Mai ist auch der Verkauf von Restbeständen mentholhaltiger Zigaretten verboten.
 
 

Verbot von Bisphenol A

 
Seit dem 2. Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier von Bonrollen und Waagenetiketten aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten.
 
 

Strengere Grenzwerte für 33 krebserregende Substanzen

 
Ab 1. November 2020 werden die Grenzwerte für 33 krebserregende Substanzen in Textilien, die mit der Haut in Berührung kommen, sowie in Schuhen gesenkt. Die strengeren Vorgaben gelten zum Beispiel für Cadmium, Chrom, Arsen, Blei und deren Verbindungen, aber auch für Benzol und weitere Stoffe.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt jedem, der über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Schadstoffe in Kleidung und Textilien vermeiden will, sich an Siegeln zu orientieren, die strengere Anforderungen stellen: Das IVN (Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft) und das GOTS-Siegel (Global Organic Textile Standard) etwa schließen viele Schadstoffe vom Anbau bis zum Endprodukt aus und die Fasern der Textilien müssen aus Bio-Anbau stammen.
 
Für vier Phthalat-Weichmacher gilt ab dem 7. Juli 2020 ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, wenn sie bei der Herstellung von Alltagsgegenständen zum Einsatz kommen. 
 
 

Das Nährwert-Logo kommt

 
Mit einem Nährwert-Logo in Ampelfarben können Lebensmittelhersteller ab 2020 freiwillig Auskunft geben, wie gesund das Fertiggericht ist.
Der Nutri-Score signalisiert auf einer fünfstufigen Skala – vom grünen A bis zum roten E – wie der ernährungsphysiologische Wert eines Lebensmittels einzuordnen ist: dabei steht das „A“ in Grün für die günstigste und „E“ in Rot für die ungünstigste Nährwertbilanz. 
 
 

Mehr Sicherheit vor Abbuchungen von Drittanbietern

Abbuchungen über Positionen auf der Handyrechnung, die sich Verbraucher nicht erklären können, sollen der Vergangenheit angehören.
Die Bundesnetzagentur für Mobilfunkunternehmen gibt neue Regeln für das Abrechnen von Drittanbieterleistungen vor.
 
 
 

Neuerungen ab 2020 – Was wird teurer?

 

Nahverkehr

Wie ich oben schon erwähnte, ist eines der Ziele des Klimaprogramms, das Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten 2019 beschlossen haben, ist es, dass mehr Menschen Bus und Bahn statt mit dem Auto fahren sollen. So soll Klima-schädliches Kohlendioxid vermieden werden. Dafür steckt der Bund zusätzliches Geld in den Nahverkehr. Und trotzdem steigen die Preise in vielen Nahverkehrsverbünden. 
Heute lässt kaum jemand das Auto stehen, um mit den Öffentlichen zu fahren. Sparen kann man heute so schon längst nicht mehr. Kann man also nur an das Umweltbewusstsein appellieren.
Viele Reisenden, die mit der Deutschen Bahn oder einem ihrer Mitbewerber im Regionalverkehr unterwegs ist, zahlen ab 2020 mehr. Fahrten außerhalb von Verkehrsverbünden sind nun 1,7 Prozent teurer. Die Preise im Verkehrsverbund Berlin – Brandenburg steigen sogar um ca. 3 %.
 
 

Die Flüge sollen teurer werden.

 
Die Steuern auf Flugtickets werden zum 1. April 2020 steigen. Die Luftverkehrssteuer soll für Flüge bis 2.500 Kilometer, also alle Inlandsflüge, von 7,50 € auf 13,03 € angehoben werden. Die Flüge zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern sollen statt bisher 23,43 € künftig 33,01 € kosten. Für ganz lange Strecken sind 59,43 € zu bezahlen, etwa 18 Euro mehr als bisher. Die Fluggesellschaften sind nicht gesetzlich verpflichtet, diese Aufschläge an ihre Fluggäste weiter zu geben, deshalb steht das noch in den Sternen.
 
 

Strom könnte teurer werden

 
Die Übertragungsnetzbetreiber haben die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2020 auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Wenn Energieanbieter diese Preiserhöhung unverändert weitergeben, wozu sie keineswegs verpflichtet sind, wird Strom für Verbraucher 2020 um 0,351 ct/kWh teurer als 2019.
 
 

Austausch der Stromzähler

 
In Haushalten, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Strom verbraucht haben, muss der Messstellenbetreiber ab 2020 schrittweise damit starten, die bisherigen analogen Stromzähler gegen intelligente Messsysteme auszutauschen. Vorgeschrieben ist der Austausch auch bei Betreibern von Solaranlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als 7 Kilowattstunden elektrischer Leistung.
 
 

Änderungen bei der Post und DHL

 
Internationale Briefe werden teurer. Bei Brief- und Warensendungen gibt es einige Änderungen.
Für normale Briefe und Postkarten erhöht sich das Porto nicht.
Für Pakete musst du ca. 3 Prozent mehr bezahlen.
 
 

Dokumentationspflichtige Arzneimittel werden teurer.

 
Der Zuschlag beim Notdienst wird von 2,91 Euro auf 4,26 Euro pro Abgabe erhöht.
 
 

Kranken- und Pflegeversicherung

 
Die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 4.537,50 Euro auf 4.687,50 Euro im Monat. Das heißt, dass erst das gesamte Einkommen oberhalb dieser Grenze beitragsfrei bleibt. 

Bundesweit klettert die Versicherungspflichtgrenze auf 62.550 Euro im Jahr (2019: 60.750 €). Bis zu diesem Einkommen müssen sich Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist 2020 erst ab einem Monatseinkommen von 5.212,50 Euro möglich. 
 
 

Renten- und Arbeitslosenversicherung

 
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 6.900 € (82.800 € jährlich) im Westen. Im Osten liegt sie bei monatlich 6.450 € (77.400 € jährlich). 
In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei monatlich 8.450 € (West) und 7.900 Euro (Ost).
Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Arbeitnehmer Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen.
 
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, steigt zum 1. Januar 2020 von 0,9 auf 1,1 Prozent. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 wieder je zur Hälfte.
 
 
 
 
 
 
Hast du von all diesen Neuerungen ab 2020 schon gewusst?
Wie findest du die Neuerungen in diesem Jahr? Schreib´s in die Kommentare.
 
 
Und zum Schluss:die Quellen:
 
Ich habe die Angaben aus verschiedenen Online-Medien zusammengetragen, überwiegend von der Verbraucherzentrale NRW und vom Bundesministerium für Gesundheit. Natürlich erhebe ich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Falls dir ein Fehler auffällt, kannst du mich gern informieren.